Aufgaben/Ziele
Elternvertretung des Städt. Gymnasium Steinheim
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Aufgaben/Ziele


Die Bildung und Erziehung unserer Kinder ist die gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Der Erfolg hängt im wesentlichen von einer guten Zusammenarbeit aller Beteiligten ab.
Rechtliche Basis für diese Zusammenarbeit ist das Schulgesetz (SchulG).

Es beschreibt die einzelnen Gremien sowie deren Aufgaben:

Die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der jeweiligen Klasse beteiligt. Diese Beteiligung ist vornehmlich ausgerichtet auf die Beratung über:

  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Durchführung von Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, Tests)
  • Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule (Wandertage, Schulfahrten)
  • Anregung zur Einführung von Lernmitteln
  • Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten

  Die Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule.


Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule.

Alle Themen, die für die Schule wichtig sind, werden in dem Gremium, in dem Lehrer, Schüler und Eltern gemeinsam vertreten sind, besprochen und entschieden. Dies ist zum Beispiel:

  • Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
  • Empfehlung von Grundsätzen zur Unterrichtsverteilung, zur Leistungsbewertung, zur Einrichtung von Kursen etc.
  • Entscheidungen über das Schulprogramm, Verwendung von Haushaltsmitteln, Einführung von Lernmitteln, die Festlegung von beweglichen Ferientagen, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen etc.
Sie ist paritätisch durch Vertreter der Lehrer, Eltern und Schüler im Verhältnis 1/2, 1/4, 1/4 besetzt.