Aufgaben/Ziele
Die Bildung und Erziehung unserer Kinder ist die gemeinsame Aufgabe von Schule und
Elternhaus. Der Erfolg hängt im wesentlichen von einer guten Zusammenarbeit aller
Beteiligten ab. Rechtliche Basis für diese Zusammenarbeit
ist das Schulgesetz
(SchulG).
Es beschreibt die einzelnen Gremien sowie deren Aufgaben:
Die Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und
Erziehungsarbeit in der jeweiligen Klasse beteiligt. Diese Beteiligung ist vornehmlich
ausgerichtet auf die Beratung über:
- Art und Umfang der Hausaufgaben
- Durchführung von Leistungsüberprüfungen
(Klassenarbeiten, Tests)
- Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
- Schulveranstaltungen außerhalb der Schule (Wandertage,
Schulfahrten)
- Anregung zur Einführung von Lernmitteln
- Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die
Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und
Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule. Alle Themen, die für die Schule
wichtig sind, werden in dem Gremium, in dem Lehrer, Schüler und Eltern
gemeinsam vertreten sind, besprochen und entschieden. Dies ist zum
Beispiel: - Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
- Empfehlung von Grundsätzen zur Unterrichtsverteilung, zur Leistungsbewertung, zur Einrichtung von Kursen etc.
- Entscheidungen
über das Schulprogramm, Verwendung von Haushaltsmitteln, Einführung
von Lernmitteln, die Festlegung von beweglichen Ferientagen, die
Zusammenarbeit mit anderen Schulen etc.
Sie ist paritätisch durch Vertreter der Lehrer, Eltern
und Schüler im Verhältnis 1/2, 1/4, 1/4 besetzt.
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